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   LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18   

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https://dejure.org/2021,9079
LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18 (https://dejure.org/2021,9079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.03.2021 - L 13 R 4452/18 (https://dejure.org/2021,9079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. März 2021 - L 13 R 4452/18 (https://dejure.org/2021,9079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 102, § 104; SGB II § 25 S. 1; SGB VI § 11, § 20, § 21
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld II während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation

  • rewis.io

    Leistungen, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Berufung, Bescheid, Arbeitsentgelt, Bewilligung, Bedarfsgemeinschaft, Gerichtsbescheid, Erstattungsanspruch, Krankengeld, Krankenkasse, Anspruch, Arbeitslosengeld II, Anspruch auf Arbeitslosengeld, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 14/16 R

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Bezieher von

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
    Es werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.04.2017 (Az B 13 R 14/16 R), insbesondere Randziffern 23 ff. des Urteils, verwiesen.

    Zur Begründung der hiergegen am 12.10.2018 zum Bayer. Landessozialgericht eingelegten Berufung trägt der Kläger mit Schriftsatz vom 26.11.2018 vor, dass sich bereits aus der Formulierung des BSG in seiner Entscheidung vom 12.04.2017 (B 13 R 14/16 R, Rz 28, vorletzter Satz) ergebe, dass insoweit keine abschließende Aufzählung der Erfüllungsmöglichkeiten gewollt sein könne.

    Ob dieser Anspruch dem Grunde nach für den jeweiligen Leistungsbezieher besteht, richtet sich nicht nach den Vorschriften des SGB II, sondern - wie das BSG dies in seiner Entscheidung vom 12.04.2017 (Az B 13 R 14/16 R) auch festgestellt hat - nach den Vorschriften des SGB VI, hier den §§ 20, 21 SGB VI. Allein die Zahlung von Arbeitslosengeld II - so wie von den Vertretern des Klägers in der mündlichen Verhandlung vom 03.03.2021 vorgetragen - löst eine Erstattungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung sicherlich nicht aus.

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
    Das BSG ging ebenfalls davon aus, dass eine Unterbrechung von 4 Wochen zwischen bezogener Entgeltersatzleistung und Rehabeginn unschädlich wäre, weil der Berechnung des Übergangsgeldes der letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen sei und ein neuer Entgeltabrechnungszeitraum erst auf der Grundlage tatsächlicher Arbeitserbringung von mindestens 4 Wochen eine neue Lebensgrundlage und damit eine andere Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld begründen könne (BSG, Urteil vom 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R, Rdnr 16, 21, juris).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
    Dabei muss der Wille des erstattungsbegehrenden Leistungsträgers - vorliegend also des Klägers - entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Leistungszuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar sein (BSG, Urteil vom 28.03.1984, - 9a RV 50/82 - SozR 1300 § 102 Nr. 1).
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